Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover
Strafrecht – Strafprozessrecht
Allgemein stellt das Strafrecht die im Gesetz näher definierten Handlungen unter Strafe. Neben dem bekannten Strafgesetzbuch (StGB) sind hier auch viele weitere, weniger bekannte Vorschriften des Nebenstrafrechts zu beachten. Auch sie geben Gebote an die Hand und sprechen Verbote aus.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Das Strafrecht schützt Rechtsgüter, indem deren Verletzung und Beeinträchtigung unter Strafandrohung gestellt wird. Letzten Endes geht es darum, Menschen davon abzuhalten die Rechte anderer (Individualrechtsgüter) oder die Rechte der Allgemeinheit (Allgemeinrechtsgüter) zu verletzen.
Das Strafrecht ist ureigenste Disziplin des Rechts, da es hier in seiner reinsten Gestalt des Urteilens über Recht und Unrecht, über Freiheit und Gefangenschaft auftritt. Nicht zuletzt deswegen, stellen Strafverfahren für die Betroffenen immer eine besonders belastende und emotional aufgeladene Situation dar.
Strafrecht: Das schärfste Schwert des Staates
Im Arsenal des Rechts ist das Strafrecht größte Waffe des Staates zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Im Strafrecht geht es nicht wie in anderen Rechtsgebieten um den Verlust von Geld, Gegenständen oder anderen Vermögenswerte, vielmehr geht es um Ihren guten Ruf, Ihr Ansehen und im schlimmsten Fall Ihre Freiheit.
Unter Umständen drohen äußerst empfindliche Strafen in Gestalt langjähriger Haftstrafen. In einer Zeit, in der es als Privatperson und Unternehmer mehr Gesetze, Vorschriften und Regelungen denn je zu beachten gilt, verschwimmen die Grenzen zwischen Erlaubten und Verbotenem in Grauzonen. Besonders macht sich dies in meist komplex strukturierten, hierarchisch gegliederten Organisationseinheiten von Unternehmen bemerkbar.
Denn nicht nur vorsätzliches Verhalten wird mit Strafe bedroht. Bei Fahrlässigkeitsdelikten reicht oftmals schon ein Augenblick der Unachtsamkeit, um eine Strafbarkeit zu begründen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ob Ihnen die Strafbarkeit Ihres Handelns vorher bewusst war, ist hierbei nicht die entscheidende Frage, sodass sich Betroffene schneller Strafverfahren ausgesetzt sehen, als ihnen möglich erschiene. Die Strafjustiz arbeitet langsam, jedoch beständig. Dabei kommt es auch immer wieder zu ganzen Strafverfolgungswellen, in denen sich zunehmend spezialisierte Staatsanwaltschaften auf bestimmte Strafdelikte fokussieren und so besonders intensive und umfassende Verfahren in Gang setzen.
Strafprozessrecht: Von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung
Wenn das Strafrecht Antworten auf die Frage des Was und Warum gibt, so wäre das Strafprozessrecht das entsprechende Pendant zum Wie. Während sich das Strafrecht mit den materiellen Voraussetzungen der Strafbarkeit, dem tatbestandsmäßigen Verhalten des Täters und der Strafbegründung inhaltlich auseinandersetzt, gibt die Strafprozessordnung (StPO) die formalen und organisatorischen Vorschriften an die Hand, derer es zur Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens bedarf.
Ist das Strafrecht das Schwert des Staates, könnte man das Strafprozessrecht als Schild des Bürgers bezeichnen. Schließlich ist es die Strafprozessordnung, die die konkreten Rechte von Betroffenen, Beschuldigungen und Angeklagten kodifiziert und hohe Hürde für entsprechende Eingriffe in die Rechte und Freiheiten des Bürgers aufstellt.
nemo tenetur se ipsum accusare
Paradebeispiel hierfür ist der sog. nemo-tenetur-Grundsatz – niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen –, der nichts anderes besagt, als dass jeder Beschuldigte, Angeklagte und auch Zeuge das Recht hat, zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Schweigen ist hier Gold.
Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen nur raten, zu keinem Zeitpunkt Angaben zu machen oder Aussagen zu tätigen, wenn Sie sich nicht vorher mit ihrem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt beraten haben.
Das Strafverfahren beginnt in aller Regel mit dem Ermittlungsverfahren. Eingeleitet wird dies mit der Durchführung einer Anhörung oder Zustellung des Anhörungsbogen bzw. der polizeilichen Vernehmung. Darauf kann auch eine Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft folgen. Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Stadium Herrin des Ermittlungsverfahrens.
Trägt das Ermittlungsverfahren keine Früchte, sind nicht genügend Beweise vorhanden, so wird das Verfahren eingestellt, teilweise gegen Auflagen. Erhärtet sich jedoch der Verdacht durch entsprechende Beweise, muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Dann kommt es zum öffentlichen, aufsehenerregenden Hauptverfahren unter Leitung des zuständigen Gerichts.
Soweit muss es jedoch nicht kommen. Meist können derartige Strafverfahren bei Vorliegen von Unschuld oder nur geringer Schuld im Vorfeld (gegen Auflage oder Geldbuße) eingestellt werden. Auch der Erlass eines Strafbefehls im schriftlichen Verfahren ist eine Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu meiden. Hierfür ist jedoch eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit Ihrem Strafverteidiger von essentieller Bedeutung.
Meine Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte
Schon frühzeitig habe ich meinen Fokus unter anderem aufs Strafrecht und Strafprozessrecht gelegt. Gerade hier bin ich mehr denn je mit Leib und Seele bei der Sache, weil ich weiß, worum es hier für meine Mandanten geht und was alles auf dem Spiel stehen könnte.
Im Strafrecht verteidige ich Mandanten bundesweit und nehme mich einzelner Strafverfahren sowie größerer Verfahren mit einer Vielzahl von Vorwürfen an.
Darüber hinaus habe ich mich seit meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht auch auf den Schnittpunkt beider Materien spezialisiert, das sehr komplexe und verflochtene Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten und Leistungen für Sie zähle ich daher insbesondere:
Wirtschaftsstrafrecht
– Steuerstrafrecht
– Wirtschaftsstrafrecht
– Kapitalstrafrecht
– Insolvenzstrafrecht
– Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
– Verstöße gegen das Aktiengesetz (AktG)
– Verstöße gegen die Gewerbeordnung (GewO)
– Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
– Betrug
– Untreue
– Bestechung/Bestechlichkeit
– Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten
Allgemeines Strafrecht
– Körperverletzungsdelikte (einfache/gefährliche/schwere Körperverletzung)
– Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
– Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
– Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Unterschlagung)
– Freiheitsdelikte (Freiheitsberaubung, Nötigung)
– Verkehrsdelikte (Gefährdung/gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Rennen)
– Aussagedelikte (Falschaussage, Meineid)
– Beleidigungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede)
Darüber hinaus vertrete ich Sie jedoch auch gern in allen anderen Bereichen wie z.B.:
– Nebenstrafrecht
– Jugendstrafrecht
– Disziplinarverfahren
– Ordnungswidrigkeitenrecht
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an mich und wir erörtern gemeinsam, ob ich Ihnen in ihrem speziellen Fall die bestmögliche Strafverteidigung bieten kann. Sollte Ihr Anliegen meine Fachkompetenz übersteigen, verweise ich Sie gern an einen spezialisierten Kollegen.
Ihr Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht und Strafprozessrecht
Das Strafrecht ist ernst zu nehmen und zu kennen. Umso schwieriger erscheint dies in Anbetracht der Vielzahl von Vorschriften, Gesetzen und Nebengesetzen. Eine Privatperson kann sich in diesem durchwachsenen Dschungel von Paragrafen unmöglich selbst orientieren und gefährdet damit das Ausschöpfen aller seiner ihm durch das Gesetz verliehenen Rechte und damit letzten Endes die erfolgreiche Verteidigung.
Zeit ist im Strafverfahren ein wichtiger Faktor, was zum einen an sehr kurzen Fristen liegt, zum anderen aber auch an dem effektiven Erledigungsinteresse aller Verfahrensbeteiligten. Sehen Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt, sollten Sie sofort reagieren und sich an Ihren Strafverteidiger wenden. Nur ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt hat die nötige Expertise Sie in jedem Verfahrensstadium fachkompetent zu beraten. Vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin, sobald Sie von den Vorwürfen Kenntnis erlangen.
Schweigen ist Gold – Erst denken, dann reden
Immer wieder erlebe ich, dass Mandanten sich selbst überführen oder der Polizei wichtige Hinweise liefern, die weitere Ermittlungen erst möglich machen. Daher kann ich Ihnen als Strafverteidiger raten, nichts zu der Sache zu sagen und erst Kontakt zu mir aufzunehmen.