Wirtschaftsrecht Kanzlei in Hannover
Handelsrecht – Gesellschaftsrecht – Wirtschaftsrecht
Zwar ist das Handels- und Gesellschaftsrecht grundsätzlich erst einmal schwere Kost, doch spannt kein anderes Rechtgebiet Unternehmen und Unternehmer so sehr ein, wie ebendiese wichtigste wirtschaftsrechtliche Disziplin. Hier ist Fachwissen und analytisches Denken gefordert.
Nicht zuletzt deshalb, weil es selten beim Handels- und Gesellschaftsrecht allein bleibt, sondern immer wieder auch andere Rechtsgebiete und besonderes Nebenrecht zu queren und prüfen sind.
Formal gliedert sich der Fachanwaltsbereich Handels- und Gesellschaftsreich in zwei sich meist überschneidende, aber auch separat vorkommende Strukturkomplexe: Das Recht der Gesellschaften und das Recht des Handelsstandes.
Gesellschaftsrecht: Rechtliche Organisation des Unternehmens
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sprechen wir über den formalen Aufbau Ihrer Organisation und den strukturellen Grundzügen hinsichtlich der Interna (Unternehmensstruktur) und Externa (Außenbeziehungen).
Dies beginnt schon beim ersten und wichtigsten Schritt in die Selbständigkeit: der Wahl der richtigen Rechtsform. Hier zeigt der Gesetzgeber eine breite Palette verschiedener Konstituierungsmöglichkeiten auf. Angefangen bei den einfachen Kaufleuten, Kleingewerbetreibenden und Familiengesellschaften, über die Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften bis hin zu den Aktiengesellschaften, Mischformen und Organisationsformen europäischen und internationalen Rechts gibt es hier in Anbetracht der Rechte und Pflichten einer jeden Form Einiges zu beachten. Gerne berate ich Sie ausführlich bei der Wahl Ihrer Rechtsform und wickele die Gründung und rechtliche Marktreife für Sie ab.
Ist das Unternehmen erst einmal gegründet, stellen sich eine Reihe weiterer Fragen und Probleme. Denn auch die Interna und Personalien sollten schnellstmöglich, für alle rechtlich bindend kodifiziert werden. Ausgestaltet werden diese Rechte und Pflichten in Geschäftsordnungen und Gesellschafterverträgen, aus denen bei Gesellschafterversammlungen sodann Gesellschaftsbeschlüsse erwachsen. Aber auch stellt sich die Frage der Geschäftsführung und entsprechender Geschäftsführeranstellungsverträge sowie die Möglichkeiten des unternehmerischen Agierens nach außen, z.B. durch die Bestellung von Handelsvertretern, Prokuristen und Bevollmächtigten.
Ein starkes Unternehmen braucht eine starke Basis. Wie alles in der Natur, wächst es von innen nach außen – nie andersherum.
Je präziser und konkreter an dieser Stelle gearbeitet wird, desto weniger ist im späteren Verlauf mit Diskrepanzen zu rechnen. Aber auch bei größtmöglicher Sorgfalt ist ein Restrisiko nicht ausgeschlossen: es kommt zu Streitigkeiten.
Überschreitet ein Gesellschafter seine Kompetenzen, missachtet seine Pflichten oder fällt mir ungebührlichem Verhalten auf, kann dies neben Unfähigkeit, Ungeeignetheit und Gefährdung des Gesellschaftswohls und -vermögens ein Grund für einen Ausschluss sein. Wehrt sich der Betroffene, handelt es sich um eine Streitigkeit zwischen Gesellschaftern oder Gesellschafter und Gesellschaft.
Entscheidend ist bei einem Streit nie Sieg oder Niederlage, sondern Entwicklung und Fortschritt.
Gesellschafterstreitigkeiten sind nicht nur anstrengend und nervenaufreibend, sondern belasten und schädigen womöglich das gesamte Unternehmen. Hier ist nicht nur schnelles Handeln gefragt, sondern auch eine langfristige Strategie. Hektische Sofortmaßnahmen und Überschussreaktionen sind selten erfolgversprechend, vielmehr stehen alle Handlungsalternativen in einem eng verflochtenen Netz von Kausalitäten, Abhängigkeiten und Voraussetzungen.
Als Ihr spezialisierter Gesellschaftsrechtler berate ich Sie nachhaltig, zeige Ihnen alle Optionen mitsamt Konsequenzen auf und lagere Ihre Gesellschafterstreitigkeiten zur diskreten Durchsetzung Ihrer Interessen aus dem Unternehmen aus, sodass Sie sich wieder Ihrer Firma widmen können.
Handelsrecht: Sonderprivatrecht des Handelsstandes (Kaufleute)
Während Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten unter Privaten und Bürgern sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) richten, gelten für Angehörige des Handelsstandes andere, speziellere Regelungen. Dieses sog. Sonderprivatrecht der Kaufleute ist in vielen Facetten genauer als das BGB im Handelsgesetzbuch, dem HGB geregelt.
Das Handelsrecht steht regelmäßig in einem engen, sachlichen und materiellen Kontext zum Gesellschaftsrecht, beschäftigt sich jedoch anders als dieses nicht mit Interna, sondern regelt selbständig die Außenbeziehungen von Unternehmen und Kaufleuten zu ihrer Umwelt, Behörden und wiederum anderen Unternehmen und Kaufleuten, die ebenfalls den Normen des HGB unterworfen sind.
Handelsrechtliche Fragestellungen treten immer dann auf, wenn Personen, die das Gesellschaftsrecht kennt, nach außen hin auftreten und in rechtlich bindender Art und Weise handeln. Das HGB gestaltet hier die Besonderheiten des Geschäftsverkehrs und die zu beachtenden Rechte und Pflichten unter Angehörigen des Handelsstandes.
Wie auch bei Privaten, kommt es bei Unternehmern zum Abschluss von Verträgen, der Ausübung von Gestaltungrechten, bzw. allgemein zur Begründung, Veränderung oder Aufhebung von Rechts- und Vertragsverhältnissen. Häufige Konfliktherde sind Ansprüche und Forderungen aus Kauf-, Werk-, Werklieferungs- und Dienstleistungsverträgen auf Erfüllung der geschuldeten Leistung oder Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Gläubiger haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner
Neben Dauerschuldverhältnissen wie Finanzierungsverträgen, regelmäßigen Abläufen, Bestellungen und Lieferungen, Factoring, Leasing oder Kontokorrentenabreden, können sich auch aus Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen sowie Kommissionsvereinbarungen und Franchising immer wieder Unstimmigkeiten ergeben, die Ihr Unternehmen belasten.
Um Ihre Interessen unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Sonderregelungen effektiv durchsetzen zu können, bedarf es frühzeitig einer anwaltlichen Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Handelsrecht. Gerne berate ich Sie in diesen Thematiken ausführlich und prüfe Ihre Vorhaben und Verträge vorab, individuell für Sie auf rechtliche Einwandfreiheit.
Meine Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte
Durch meine Praxisroutine und langjährige Erfahrung sowie Tätigkeit in Forschung und Lehre kann ich Ihnen besten Gewissens, ein ungewöhnlich umfangreiches und holistisches Leistungsspektrum bieten. Gerne berate und unterstütze ich Sie in allen Belangen des Gesellschafts- und Handelsrechts sowie der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegen interne oder externe Störer.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zähle ich insbesondere:
– Beratung und Unterstützung bei der Rechtsformwahl
– Gründung und Auflösung von Gesellschaften
– Fusion und Liquidation von Gesellschaften
– Umwandlung, Umbau, Aus- und Eingliederung von Gesellschaften
– Gesellschafts- und Gesellschafterverträge für alle Gesellschaftsformen
– Abhaltung von Gesellschafterversammlungen
– Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
– Beratung, Erstellung und Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen
– Beschlussanfechtung und Beschlussanfechtungsverfahren
– Gesellschafterstreitigkeiten
– Ausschluss von Gesellschaftern und
– Einziehung von Geschäfts- und Vermögensanteilen
– Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie
– Geschäftsführeranstellungsverträge
Ferner auch:
– Kauf-, Werk-, Werklieferungs-, Dienstleistungs- und Frachtvertrag
– Erstellung und Prüfung von Handelsvertreter- und Agenturverträgen
– Unternehmenskäufe, Zahlungsvorgänge und Transaktionen
– Anteilsübertragungen und -verkäufe
– Treuhandschaft, Kooperations-, Beteiligungs- und Investmentformen
– Stille Beteiligung
– Zweigniederlassung und Outsourcing
– Unternehmensnachfolge